Informationen zum "Chippen" von Hunden

Hunde

Informationen zum "Chippen" (Kennzeichnung und Registrierung) von Hunden

(laut Schreiben RU5-T-1/057-2008 vom Amt der NÖ Landesregierung)

 

"CHIPPEN"-KENNZEICHNUNG UND REGISTRIERUNG VON HUNDEN

§ 24a Tierschutzgesetz, BGBl. l Nr. 118/2004 

 Hundepfoten

Ende der Übergangsfrist mit 31.12.2009 

Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes müssen seit 30. Juni 2008 alle Hunde mittels Mikrochip gekennzeichnet werden. 

Welpen, die nach dem 30. Juni 2008 geboren werden, müssen daher spätestens mit einem Alter von drei Monate, jedenfalls vor der ersten Weitergabe gechippt werden. 

 

Kennzeichnung und Meldung von Hunden, die vor dem 30. Juni 2008 geboren sind:

Zu diesem Zeitpunkt noch nicht mittels Mikrochip gekennzeichnete Hunde sind bis zum 31. Dezember 2009 zu kennzeichnen und zu melden.
Bei bereits gekennzeichneten Hunden ist dafür Sorge zu tragen, dass diese bis spätestens 31. Dezember 2009 gemeldet werden. 

 


 

Meldung der Kennzeichnung

Jeder Halter von Hunden ist verpflichtet, sein Tier innerhalb eines Monats nach der Kennzeichnung, der Einreise nach Österreich oder der Weitergabe zu melden. Die Eingabe der Meldung erfolgt:
ab sofort: im Auftrag des Halters durch den Tierarzt, der die Kennzeichnung oder Impfung vornimmt;

zusätzliche Möglichkeiten:

ab Jänner 2010: nach Meldung der Daten durch den Halter an die Behörde (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate) durch diese (Gebühren und Abgaben im Ausmaß von € 19,70 werden eingehoben);

ab Sommer 2010: über ein elektronisches Portal vom Halter selbst (mittels eines qualifizierten Zertifikates, z. B Bürgerkarte);

bei Bedarf auch durch sonstige Meldestellen, die von der Behörde dazu ermächtigt werden; 

 


 

Welche Daten werden gespeichert ?

Daten des Halters: 
Name, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, Zustelladresse, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Datum der Aufnahme der Haltung, Datum der Abgabe und neuer Halter oder der Tod des Tieres. 

Tierbezogene Daten:
Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (zumindest Jahr), Chipnummer, Geburtsland. 

Was bringt die Kennzeichnung mit dem Mikrochip ?
Mit dieser Kennzeichnung soll es möglich sein, herrenlos aufgefundene Hunde rasch zu identifizieren und deren Besitzer ausfindig zu machen. 

Informationen zur Kennzeichnung
Der etwa reiskorngroße Mikrochip, auf dem eine 15-stellige Identifikationsnummer gespeichert ist, wird dem Tier von einem Tierarzt injiziert. Der Eingriff ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Mit Hilfe eines Lesegeräts wird der Mikrochip durch elektromagnetische Wellen aktiviert, und es kann so die Chipnummer, ein weltweit nur einmal vergebener Identifikationscode, einfach abgelesen und der Tierbesitzer über die registrierten Daten gefunden werden.

 


 

Zusätzliche Information:

Diese Kennzeichnungs- und Registrierungsverpflichtung entspricht dem Tierschutzgesetz (Bundesgesetz) und steht in keinem Zusammenhang mit der Hundeabgabe, die aufgrund einer Verordnung des Gemeinderates eingehoben wird.