Der Behördenwegweiser enhält Informationen zu allen „Lebenslagen“ 

Wer kennt es nicht, dringend eine Information zu benötigen und nicht zu wissen, an wen man sich wenden kann?

In diesem Menüpunkt können Details zu Themen wie Führerschein, Geburt, Heirat, Jobs, Personalausweis, Reisepass, Todesfall, Umzug, Vereine und Wahlen abgerufen werden.

Als bestmögliches Service werden die Informationen tagesaktuell gehalten und sind so über die Internetplattform für jede Bürgerin und jeden Bürger jederzeit frei abrufbar.


Stellungspflicht für Auslandsösterreicher

Die Wehrpflicht beginnt für männliche österreichische Staatsbürger mit dem 17. Geburstag und dauert grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag, in Sonderfällen bis zum 65. Geburtstag.

Lebt der Stellungspflichtige ständig im Ausland, muss er sich baldmöglichst nach dem 17. Geburtstag bei der örtlich zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) melden. Die Stellung wird im Ausland grundsätzlich nicht durchgeführt. Übersiedelt der Betreffende jedoch später nach Österreich (Wohnsitzwechsel), muss er sich innerhalb von drei Wochen bei dem für seinen Wohnort zuständigen Militärkommando melden. Dieses fordert dann den Stellungspflichtigen auf, sich der Stellung zu unterziehen.

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Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion