Der Behördenwegweiser enhält Informationen zu allen „Lebenslagen“ 

Wer kennt es nicht, dringend eine Information zu benötigen und nicht zu wissen, an wen man sich wenden kann?

In diesem Menüpunkt können Details zu Themen wie Führerschein, Geburt, Heirat, Jobs, Personalausweis, Reisepass, Todesfall, Umzug, Vereine und Wahlen abgerufen werden.

Als bestmögliches Service werden die Informationen tagesaktuell gehalten und sind so über die Internetplattform für jede Bürgerin und jeden Bürger jederzeit frei abrufbar.


Instanzenzug in Zivilsachen

Ist in erster Instanz das Bezirksgericht zuständig, so geht eine Berufung an das übergeordnete Landesgericht. Dort entscheidet ein Berufungssenat in zweiter Instanz. In Fällen, in denen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen sind, ist noch ein Rechtszug an den Obersten Gerichtshof möglich. Der Instanzenzug im Zivilverfahren ist daher dreistufig.

                                       Oberster Gerichtshof
                                                      ↑
                                           Landesgericht 
                              (entscheidet als Berufungssenat)
                                                      ↑
                                           Bezirksgericht

Entscheidet in erster Instanz das Landesgericht (entweder durch eine Einzelrichterin/einen Einzelrichter oder einen Senat), so wird mit einer Berufung das Oberlandesgericht in zweiter Instanz befasst. In wichtigen Fällen ist noch ein Instanzenzug an den Obersten Gerichtshof möglich.

                                      Oberster Gerichtshof
                                                      ↑
                                       Oberlandesgericht
                                                      ↑
                                          Landesgericht
            (entscheidet als Senat oder als Einzelrichterin/Einzelrichter)

Rechtsgrundlagen

§§ 2 bis 4 Jurisdiktionsnorm (JN)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz