Aktion verlängert: Deutsch-Wagramer Schnupperticket weiterhin verfügbar

Bus & Bahn checken? Kein Problem mit dem Schnupperticket.

Einfach bei der Gemeinde ausborgen und mit dem Deutsch-Wagramer "Schnupperticket" kostenfrei durch die Metropolregion fahren!

Grafische Benutzeroberfläche, Text

Wer kann sich das Ticket ausborgen?

Alle BürgerInnen mit Hauptwohnsitz der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram


Wohin kann ich mit dem Ticket fahren?

Das VOR Klimaticket Metropolregion gilt in ganz Niederösterreich, Wien & Burgenland, auf allen VOR-Linien und in den Zügen der WESTBahn


Wie komme ich zu dem Schnupperticket?

Nach der Reservierung:

kann das Ticket beim Bürgerservice kostenlos ausgeborgt werden.


Derzeit ist es möglich, das Ticket für max. 6 Tage im Monat sowie max. 30 Tage im Jahr von der Gemeinde kostenfrei auszuleihen. 

Um das Ticket nutzen zu können, muss es für den/die gewünschten Tag(e) reserviert werden.



Nutzungsbedingungen für die VOR KlimaTickets Metropolregion - Schnuppertickets der Stadtgemeinde Deutsch-Wagram

  1. Mit dem Schnupperticket der Metropolregion Wien/Niederösterreich/Burgenland können Bürger/innen mit Hauptwohnsitz in Deutsch-Wagram alle öffentlichen Verkehrsmittel in der gesamten Metropolregion Wien, NÖ und Bgld. inkl. der Westbahn, der Mariazellerbahn, der Badener Bahn und der Stadtbahn Waidhofen/Ybbs sowie P&R Garagen an den Bahnhöfen mit Zugangsberechtigung in der Ostregion kostenfrei nutzen.

  2. Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen.

  3. Die Fahrkarten können von allen in Deutsch-Wagram mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen für einen begrenzten Zeitraum kostenfrei ausgeliehen werden.

  4. Reservierungen werden in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs berücksichtigt. Pro NutzerIn sind 6 Entleihtage im Monat, maximal jedoch 30 Entleihtage im Jahr möglich. Eine Buchung von mehreren Tagen in Folge ist grundsätzlich zulässig. Bei einer Entlehnung am Freitag werden automatisch 3 Entlehntage gerechnet (Fr+Sa+So). 

  5. Die Reservierung der Tickets erfolgt online über www.schnupperticket.at oder über das Bürgerservice der Stadtgemeinde (telefonisch unter www.schnupperticket.at oder persönlich).

  6. Bei der Entlehnung wird die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust und Säumniszuschlag) mit der Unterschrift bestätigt. Hierzu ist ein Lichtbildausweis vorzuzeigen und auf Verlangen der Stadtamtsmitarbeiter/innen die Meldung in Deutsch-Wagram nachzuweisen.

  7. Die Tickets können beim Bürgerservice entweder während der Parteienverkehrszeiten bzw. in einem mit dem Bürger vereinbarten Zeitraum ausgegeben bzw. abgeholt werden (in Absprache mit den buchungsverantwortlichen Mitarbeitern).

  8. Der Tag der Abholung sowie der Tag der Rückgabe wird als voller Entleihtag gerechnet. Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurf der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Service-Briefkasten der Stadtgemeinde erfolgen.

  9. Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben und stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung, so wird den Fahrkarten-NutzerInnen eine Verspätungsgebühr von € 50,00 pro Fahrkarte verrechnet.

  10. Sollte ein reserviertes Ticket aufgrund einer nicht zeitgerechten Retournierung nicht ausgehändigt werden können, kann die Gemeinde für daraus entstandene Unkosten (zB Ticketpreis) nicht belangt werden.

  11. Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung ist die/der NutzerIn verpflichtet, dies ehestmöglich zu melden (online oder telefonisch beim Bürgerservice unter 02247/2209).

  12. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung des Tickets oder auch bei wiederholten verspäteten Retournierungen von Tickets eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.

  13. Bei Fahrkartenverlust sind die NutzerInnen für den Ersatz der Fahrkarte(n) d.h. in der Höhe des aktuellen Kaufpreises des VOR KlimaTickets Metropolregion verantwortlich.

  14. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen sind vorbehalten.

12.03.2024